Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits- und ESG-Berichterstattung (CSRD) gilt ab 2026 auch für mittelgroße Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl).
Unternehmen müssen Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte schaffen und regelmäßige Berichte veröffentlichen.